Zweck und Aufgaben der Stiftung

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Stiftung fördert die Pflege und Betreuung von alten, kranken und hilfsbedürftigen Menschen sowie die vor- und nachstationäre Behandlung, Pflege, Betreuung, Beratung und Rehabilitation von gebrechlichen Menschen, ohne Rücksicht auf Staats- und Religionszugehörigkeit, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz.

Die Stiftungszwecke werden vor allem verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der in Ziffer 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Mittelbeschaffung erfolgt durch Spendensammlungen, aus Schenkungen, Vermächtnissen sowie aus sonstigen Zuwendungen Dritter.

Um hilfsbedürftige Menschen weiter zu unterstützen arrangiert sich die Stiftung Theresienheim
schwerpunktmäßig in den Bereichen:

  • sozialer Wohnungsbau
  • Verbesserung der Mobilität älterer Menschen
  • sowie Unterstützung sozialer Projekte. 

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